AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Tickets, Veranstaltungen sowie Park- und Campingflächen

Stand: 15. September 2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich

1.1 Veranstalter der auf www.tickets-dachzeltnomaden.com angebotenen
Veranstaltungen ist:

Dachzeltnomaden Media GmbH
vertreten durch Rebecca Becker und Thilo Vogel
Kreuzberger Straße 4
53505 Altenahr
Deutschland

E-Mail: mail@dachzeltnomaden.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE349391909

– nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von
Eintrittskarten und sonstigen Zugangsberechtigungen zu Veranstaltungen des
Veranstalters, insbesondere DACHZELT POPUPS, DACHZELT CAMPS und DACHZELT
FESTIVALS, sowie für die Nutzung der zugehörigen Veranstaltungs-, Park- und
Campingflächen.

1.3 Soweit für einzelne Veranstaltungen ergänzende Regelungen, Hinweise,
Sicherheitsbestimmungen, Altersvorgaben, Einlasszeiten oder besondere
Teilnahmebedingungen veröffentlicht werden, gelten diese ergänzend zu diesen
AGB. Bei Widersprüchen gehen die für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich
bekannt gegebenen besonderen Bedingungen vor.

1.4 Abweichende Bedingungen von Kundinnen, Kunden oder Besucherinnen und
Besuchern finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer
Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Kunde“ ist die Person, die ein Ticket oder eine sonstige
Zugangsberechtigung erwirbt.

2.2 „Besucher“ ist jede Person, die das Veranstaltungs-, Camping- oder
Parkgelände betritt oder hierfür eine Zugangsberechtigung nutzt.

2.3 „Veranstaltungsgelände“ umfasst sämtliche für die Veranstaltung genutzten
Flächen, einschließlich Einlassbereiche, Veranstaltungsbereiche, Parkflächen,
Campingflächen, Wege und Sanitärbereiche.

2.4 „Eventbereich“ ist der für Besucher bestimmte Veranstaltungsbereich nach
den jeweiligen Zugangskontrollen.

2.5 „Campingflächen“ und „Parkflächen“ sind die vom Veranstalter oder dessen
Erfüllungsgehilfen freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Bereiche.

3. Ticketkauf und Vertragsschluss

3.1 Tickets können, soweit für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen,
ausschließlich über den Online-Ticketshop unter
www.tickets-dachzeltnomaden.com erworben werden. Ob zusätzlich eine
Tageskasse angeboten wird, ergibt sich aus der jeweiligen
Veranstaltungsbeschreibung.

3.2 Die Darstellung von Tickets, Ticketkategorien, Zusatzleistungen und
Preisen im Online-Ticketshop stellt noch kein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Vertrages dar.

3.3 Mit dem Anklicken des eindeutig beschrifteten Bestellbuttons, beispielsweise
„zahlungspflichtig bestellen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Vertrages ab.

3.4 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Bestellung per
E-Mail bestätigt, die Ticketnummer oder Bestellnummer übermittelt oder das
Ticket bereitstellt. Maßgeblich ist die zuerst eintretende dieser Handlungen.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellvorgang gemachten Angaben
vollständig und richtig anzugeben. Dies gilt insbesondere für Namen,
E-Mail-Adresse und gegebenenfalls erforderliche Angaben zu Fahrzeugen,
Begleitpersonen oder gebuchten Zusatzleistungen.

3.6 Der Veranstalter darf Bestellungen ablehnen oder bereits geschlossene
Verträge kündigen beziehungsweise Tickets sperren, wenn ein sachlicher Grund
vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde gegen vor Vertragsschluss deutlich mitgeteilte
Teilnahmebedingungen verstößt,

b) Tickets entgegen diesen AGB gewerblich oder missbräuchlich
weiterveräußert, verwendet oder angeboten werden,

c) der Kunde offene und fällige Forderungen gegenüber dem Veranstalter hat,

d) eine Zahlung trotz Fälligkeit nicht rechtzeitig oder nicht vollständig
eingeht, oder

e) konkrete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass die Sicherheit der
Veranstaltung oder anderer Besucher gefährdet wird.

3.7 Soweit der Veranstalter eine Bestellung aus einem von ihm zu vertretenden
Grund storniert oder eine bereits erhaltene Zahlung ohne Rechtsgrund
zurückzahlt, wird der tatsächlich gezahlte Betrag erstattet. Weitergehende
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4. Preise, Gebühren und Zahlung

4.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop angegebenen Preise.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit
diese anfällt.

4.2 Der im Bestellprozess angezeigte Gesamtpreis umfasst den Ticketpreis sowie
alle vor Abschluss der Bestellung ausgewiesenen Gebühren, beispielsweise
Vorverkaufs-, System-, Zahlungs- oder Bearbeitungsgebühren.

4.3 Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, ergibt sich aus dem jeweiligen
Bestellvorgang.

4.4 Der Gesamtbetrag ist mit Vertragsschluss sofort fällig, sofern im
Bestellprozess nichts anderes vereinbart wurde.

4.5 Bei einer von der jeweiligen Veranstaltung abhängigen Zahlung per
Überweisung muss der vollständige Betrag spätestens sieben Kalendertage vor
Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Bei
späterem Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Einlass. Geht eine Zahlung
erst nach einer Stornierung oder nach Veranstaltungsende ein, wird ein
gegebenenfalls zu viel gezahlter Betrag auf Antrag und nach Prüfung erstattet.

5. Kein gesetzliches Widerrufsrecht; freiwillige Stornierung

5.1 Für Verträge über Eintrittskarten und sonstige Leistungen im Zusammenhang
mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Leistungserbringung ein konkreter
Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies gilt insbesondere für Tickets zu den Veranstaltungen des Veranstalters.

5.2 Unabhängig vom fehlenden gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Veranstalter
für bestimmte Veranstaltungen freiwillige Stornierungsmöglichkeiten anbieten.
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige Stornierung möglich ist,
ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder den folgenden
Regelungen.

5.3 Sofern für die konkrete Veranstaltung keine abweichende Regelung im
Ticketshop angegeben ist, gilt für DACHZELT FESTIVALS folgende freiwillige
Stornierungsregelung:

a) Bis einschließlich 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kann eine
Stornierung mit einer Erstattung von 90 Prozent des tatsächlich gezahlten
Gesamtbetrags erfolgen.

b) Ab 29 Kalendertagen bis einschließlich 14 Kalendertagen vor
Veranstaltungsbeginn kann eine Stornierung mit einer Erstattung von 50 Prozent
des tatsächlich gezahlten Gesamtbetrags erfolgen.

c) Ab 13 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine freiwillige
Stornierung ausgeschlossen.

5.4 Der Beginn des Veranstaltungstags wird bei der Berechnung der Fristen nicht
mitgerechnet. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungsanfrage beim
Veranstalter.

5.5 Stornierungsanfragen sind per E-Mail an mail@dachzeltnomaden.com unter
Angabe der vollständigen Bestellnummer und der zu stornierenden Tickets zu
richten. Nach erfolgreicher Stornierung werden die betreffenden Tickets
entwertet und verlieren ihre Gültigkeit.

5.6 Gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere bei Absage der Veranstaltung
durch den Veranstalter, bleiben von den vorstehenden freiwilligen
Stornierungsregelungen unberührt.

6. Absage, Abbruch, Verlegung und Programmänderungen

6.1 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund
abzusagen, abzubrechen, zeitlich zu verlegen oder in ihrem Ablauf anzupassen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei höherer Gewalt, extremen
Witterungsverhältnissen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken,
Pandemien, Naturereignissen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder sonstigen
Umständen vor, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

6.2 Wird eine Veranstaltung vor Beginn vollständig abgesagt, erstattet der
Veranstalter den für das betreffende Ticket tatsächlich gezahlten Gesamtbetrag,
einschließlich der beim Erwerb ausgewiesenen Vorverkaufs-, System- und
Bearbeitungsgebühren.

6.3 Bei einem Abbruch oder einer erheblichen Leistungsänderung während der
Veranstaltung richten sich mögliche Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen
Vorschriften. Der Veranstalter wird hierbei angemessene Lösungen unter
Berücksichtigung des bereits erbrachten Veranstaltungsanteils prüfen.

6.4 Soweit eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verlegt wird, informiert
der Veranstalter die Ticketinhaber über den Ersatztermin und die jeweils
geltenden Optionen. Gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.

6.5 Änderungen des Programms, der auftretenden Personen, des Zeitplans,
einzelner Angebote, Workshops, Händler, Geländeabschnitte oder
Nebenleistungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Gesamtcharakter der
Veranstaltung nicht wesentlich verändern und für Besucher zumutbar sind.

6.6 Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Transport- und sonstige
Folgekosten werden nur ersetzt, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung
besteht.

7. Tickets, Zutritt und Weitergabe

7.1 Tickets und Armbänder sind sorgfältig aufzubewahren. Beschädigte,
unleserliche oder nicht eindeutig zuordenbare Tickets können vom Veranstalter
zurückgewiesen werden.

7.2 Beim erstmaligen Zutritt kann das Ticket entwertet und durch ein Armband,
einen Fahrzeugaufkleber oder eine andere Zutrittsberechtigung ersetzt werden.
Beim erneuten Betreten des jeweiligen Bereichs ist die jeweils ausgegebene,
unbeschädigte Zutrittsberechtigung vorzulegen.

7.3 Nach ihrer Entwertung sind Tickets nicht mehr übertragbar.

7.4 Eine private, nicht gewerbliche Übertragung eines noch nicht entwerteten
Tickets ist grundsätzlich zulässig, sofern

a) der ursprüngliche Käufer keinen höheren Preis als den ursprünglichen
Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener beim Kauf angefallener Gebühren verlangt,

b) die Übertragung nicht in organisierter, gewerblicher oder kommerzieller
Absicht erfolgt,

c) das Ticket nicht für Werbung, Gewinnspiele, Verlosungen, Sponsoring,
Prämienaktionen oder vergleichbare kommerzielle Zwecke eingesetzt wird, und

d) der neue Ticketinhaber diese AGB akzeptiert.

7.5 Untersagt sind insbesondere der gewerbliche oder gewerbsmäßig organisierte
Weiterverkauf, der Weiterverkauf zu überhöhten Preisen, die Verwendung als
Gewinn oder Prämie in kommerziellen Aktionen sowie das Anbieten oder der
Verkauf im unmittelbaren Zugangs- oder Eingangsbereich des
Veranstaltungsgeländes.

7.6 Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen kann der Veranstalter das Ticket
sperren, den Zutritt verweigern oder den Besucher vom Gelände verweisen, soweit
dies unter Berücksichtigung des Einzelfalls angemessen ist. Ein Anspruch auf
Erstattung besteht in diesem Fall nicht, soweit der Veranstalter den Verstoß
nicht zu vertreten hat.

7.7 Bei Verlust eines Tickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz.
Der Veranstalter kann im Einzelfall nach Vorlage geeigneter Nachweise eine
Ersatzlösung anbieten, ohne hierzu verpflichtet zu sein.

8. Zutritt, Minderjährige und Hausrecht

8.1 Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einer gültigen
Zugangsberechtigung gestattet. Der Veranstalter kann beim Einlass
stichprobenartig Identitäts-, Alters- oder Berechtigungsnachweise verlangen,
wenn dies für die Durchsetzung von Altersvorgaben, Sicherheitsregeln oder
Ticketbedingungen erforderlich ist.

8.2 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in
Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen, soweit für die
jeweilige Veranstaltung keine abweichenden, ausdrücklich bekannt gegebenen
Regelungen gelten.

8.3 Jugendliche ab 16 Jahren dürfen nur dann ohne personensorgeberechtigte
Person teilnehmen oder campen, wenn dies für die jeweilige Veranstaltung
ausdrücklich zugelassen ist und sämtliche Voraussetzungen des
Jugendschutzgesetzes sowie gegebenenfalls die vom Veranstalter verlangte
schriftliche Beauftragung einer erziehungsbeauftragten volljährigen Person
erfüllt sind.

8.4 Personensorgeberechtigte sind in der Regel die Eltern oder ein gesetzlicher
Vormund. Eine erziehungsbeauftragte Person kann nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben und mit einer geeigneten schriftlichen Beauftragung tätig werden.

8.5 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Hausrecht des
Veranstalters. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes,
des Ordnungspersonals, der Feuerwehr, Rettungskräfte und sonstiger
weisungsbefugter Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.

8.6 Der Veranstalter kann Personen den Zutritt verweigern oder sie vom Gelände
verweisen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor bei

a) Verstößen gegen Gesetze, behördliche Auflagen, diese AGB oder
Sicherheitsanweisungen,

b) Gewalt, Bedrohungen, Diskriminierung, Belästigung oder erheblichen
Störungen anderer Besucher,

c) Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen,

d) Mitführen oder Verwenden verbotener Gegenstände,

e) erheblicher alkohol- oder drogenbedingter Beeinträchtigung,

f) Gefährdung von Menschen, Tieren, Umwelt oder Sachen, oder

g) Nichtbefolgung von Anweisungen des Sicherheits- oder Ordnungspersonals.

8.7 Bei einem berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass
oder Erstattung des Ticketpreises.

9. Sicherheit, Gesundheit und Haftung

9.1 Besucher nehmen an der Veranstaltung und nutzen das Gelände grundsätzlich
auf eigene Verantwortung. Sie haben sich so zu verhalten, dass andere Personen,
Tiere, Umwelt und Sachen nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden.

9.2 Bei Veranstaltungen mit Musik, Beschallung oder vergleichbaren
Lärmeinwirkungen wird Besuchern empfohlen, ausreichenden Abstand zu
Lautsprechern einzuhalten und geeigneten Gehörschutz zu verwenden.
Absperrungen und Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten.

9.3 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.4 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

9.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.6 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.7 Die gesetzlichen Vorschriften zur Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleiben unberührt.

9.8 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden,
Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.

10. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

10.1 Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm
beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden.

10.2 Der Veranstalter verwendet solche Aufnahmen insbesondere zur
Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung eigener Veranstaltungen und
Angebote, beispielsweise auf Websites, in sozialen Netzwerken, Newslettern,
Pressemitteilungen, Printmedien oder audiovisuellen Beiträgen.

10.3 Bei Übersichts- und Stimmungsaufnahmen von Veranstaltungen kann eine
Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des berechtigten Interesses
des Veranstalters an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation erfolgen.
Einzelporträts oder gezielte Aufnahmen einzelner Personen werden, soweit
erforderlich, nur mit einer geeigneten Rechtsgrundlage erstellt oder verwendet.

10.4 Besucher, die nicht gezielt aufgenommen werden möchten, können sich vor
Ort an das Veranstaltungsteam oder den Fotografen beziehungsweise die
Fotografin wenden. Soweit dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist, wird der
Veranstalter berechtigte Anliegen berücksichtigen.

10.5 Die weitergehenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
einschließlich der Rechte betroffener Personen, ergeben sich aus der jeweils
aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters.

10.6 Für Aufnahmen Minderjähriger gelten die gesetzlichen Anforderungen. Soweit
für gezielte Aufnahmen oder deren Nutzung eine Einwilligung erforderlich ist,
wird diese bei den personensorgeberechtigten Personen eingeholt.

11. Park- und Campingordnung

11.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle ausgewiesenen Park- und
Campingflächen sowie für die zum Veranstaltungsgelände gehörenden Wege,
Zufahrten und Sanitärbereiche.

11.2 Park- und Campingflächen können im Ticketpreis enthalten sein oder als
Zusatzleistung angeboten werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus
der jeweiligen Ticketbeschreibung. Es besteht kein Anspruch auf einen
bestimmten Stellplatz, eine bestimmte Campingfläche oder eine bestimmte
Lage auf dem Gelände.

11.3 Camping ist nur auf den vom Veranstalter freigegebenen und ausgewiesenen
Campingflächen gestattet. Die Öffnung einzelner Flächen kann nach Bedarf und
nach Anweisung des Personals erfolgen.

11.4 Die An- und Abreise sowie das Abstellen von Fahrzeugen erfolgen auf eigene
Verantwortung. Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen und nach
Anweisung des Ordnungspersonals abgestellt werden.

11.5 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und allen Park- und Campingflächen
gilt Schrittgeschwindigkeit. Rettungswege, Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten,
Durchfahrten und Sicherheitsbereiche sind jederzeit vollständig freizuhalten.

11.6 Fahrzeuge, Anhänger, Zelte, Aufbauten oder sonstige Gegenstände, die
Rettungswege, Fahrwege oder Sicherheitsbereiche blockieren, können auf Kosten
der verantwortlichen Person umgesetzt oder abgeschleppt werden, soweit dies zur
Gefahrenabwehr erforderlich ist.

11.7 Eine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge, Anhänger, Dachzelte, Zelte,
Campingausrüstung oder sonstigen Gegenstände erfolgt nicht. Das Parken und
Campen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftungsregelungen aus Ziffer 9 bleiben
unberührt.

11.8 Wildcampen und wildes Parken außerhalb der freigegebenen Flächen sind
untersagt.

11.9 Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein und dürfen keine Gefahren für
Menschen, Umwelt oder Gelände verursachen. Fahrzeuge mit erheblich undichten
Tanks, Motoren oder anderen sicherheitsrelevanten Mängeln können vom Gelände
ausgeschlossen werden.

11.10 Stromaggregate sind nicht erlaubt, sofern der Veranstalter sie nicht
ausdrücklich schriftlich freigibt. Die Nutzung von Strom, Wasser und
Sanitäranlagen richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Hinweisen.

12. Verbotene Gegenstände und Verhalten

12.1 Das Mitführen und Verwenden folgender Gegenstände ist auf dem
Veranstaltungsgelände untersagt, soweit nicht ausdrücklich durch den
Veranstalter erlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben:

a) Schusswaffen, Hiebwaffen, Stichwaffen und sonstige Waffen,

b) Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände,

c) gefährliche Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können,

d) illegale Drogen und Gegenstände zum Handel mit illegalen Drogen,

e) wassergefährdende oder leicht entzündliche Stoffe, insbesondere Spiritus,
Benzin oder vergleichbare flüssige Grillanzünder,

f) sperrige Abfälle, Sperrmüll oder Gegenstände, die Umwelt, Wege oder
Sicherheitsflächen beeinträchtigen können.

12.2 Der Veranstalter kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
Sicherheitskontrollen durchführen oder durchführen lassen.

12.3 Werden verbotene Gegenstände festgestellt, kann der Veranstalter den
Zutritt verweigern, die Abgabe oder sichere Entfernung des Gegenstands vom
Gelände verlangen oder den Besucher vom Gelände verweisen. Bei rechtswidrigen
Gegenständen oder konkretem Gefahrenverdacht kann der Veranstalter die
zuständigen Behörden hinzuziehen.

12.4 Gegenstände werden nur dann einbehalten, wenn hierfür eine gesetzliche
Grundlage besteht oder der Besucher ihrer Verwahrung zustimmt. Eine Rückgabe
erfolgt, soweit rechtlich zulässig und organisatorisch möglich.

12.5 Feuerwerkskörper dürfen weder mitgeführt noch entzündet werden.

12.6 Gewalt, Bedrohungen, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenhandel,
Diskriminierung, Belästigung und sonstige strafbare oder erheblich störende
Handlungen sind untersagt und können zum sofortigen Ausschluss von der
Veranstaltung führen.

13. Feuer, Grillen und Kochen

13.1 Offenes Feuer, Lagerfeuer, Grillen und Kochen sind nur im Rahmen der
örtlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen und Anweisungen des Veranstalters
gestattet.

13.2 Offenes Feuer und Lagerfeuer sind ausschließlich an dafür vorgesehenen
oder vom Veranstalter ausdrücklich freigegebenen Feuerstellen zulässig. Bei
Trockenheit, starkem Wind, erhöhter Waldbrandgefahr oder behördlichen
Anordnungen kann der Veranstalter Feuer, Grillen und Kochen mit offenem Feuer
jederzeit vollständig untersagen.

13.3 Wer ein Feuer entzündet oder einen Grill betreibt, ist für dessen sichere
Beaufsichtigung und vollständige Löschung verantwortlich. Feuer und Grills
dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben.

13.4 Gas-Kochgeräte und Grills dürfen nur in technisch einwandfreiem Zustand
verwendet werden. Brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin dürfen nicht
als Grillanzünder verwendet werden.

13.5 Heiße Kohle, Asche und Glut dürfen nicht auf Rasen, Waldboden oder in
Müllbehälter geschüttet werden. Auch erkaltete Asche ist ordnungsgemäß zu
entsorgen.

13.6 Bei einem Brand oder einer sonstigen Gefahr ist unverzüglich der
Ordnungsdienst, die Feuerwehr oder der Notruf zu verständigen. Dies gilt auch,
wenn ein Brand zunächst selbst gelöscht werden konnte.

14. Tiere, Umwelt und Rücksichtnahme

14.1 Haustiere dürfen nur mitgeführt werden, wenn dies für die jeweilige
Veranstaltung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

14.2 Hunde sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände an einer geeigneten
Leine zu führen. Die Halter sind verpflichtet, Verunreinigungen unverzüglich zu
beseitigen und jederzeit für eine sichere Beaufsichtigung ihrer Tiere zu sorgen.

14.3 Besucher haben Natur, Flora, Fauna, Gewässer, Bäume, Wege, Sanitäranlagen
und sonstige Einrichtungen zu schützen und pfleglich zu behandeln.

14.4 Das Graben von Löchern, Rinnen oder Vertiefungen sowie das Errichten von
Abgrenzungen auf Campingflächen ist untersagt.

14.5 Abwasser darf ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Entsorgungsstellen
eingeleitet werden. Das Einbringen wassergefährdender Stoffe in den Boden oder
in Gewässer ist untersagt.

14.6 Rauchen in Wald- und besonders brandgefährdeten Bereichen ist untersagt.
Ergänzende Rauchverbote und behördliche Vorgaben sind zu beachten.

14.7 Soundanlagen dürfen nur so betrieben werden, dass andere Besucher,
Anwohner, Tiere und die Veranstaltung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Der Veranstalter kann Lautstärke, Betriebszeiten oder die Nutzung einzelner
Anlagen aus Sicherheits-, Natur- oder Lärmschutzgründen untersagen oder
begrenzen.

15. Müll, Sauberkeit und Abreise

15.1 Jeder Besucher ist verpflichtet, Abfälle zu vermeiden und seinen
Stellplatz, das Gelände sowie alle genutzten Einrichtungen sauber zu halten.

15.2 Abfälle sind in die vom Veranstalter bereitgestellten Müllstationen und
Behälter zu entsorgen. Soweit keine geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten
verfügbar sind oder Behälter offensichtlich überfüllt sind, sind Abfälle
wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß außerhalb des Geländes zu entsorgen.

15.3 Sanitäranlagen, Toiletten, Duschen und Waschräume sind pfleglich zu
behandeln. Urinieren oder Verrichten der Notdurft außerhalb der vorgesehenen
Sanitärbereiche ist untersagt.

15.4 Bei Abreise sind Stellplätze vollständig von Zelten, Aufbauten,
Campingausrüstung, Müll und sonstigen Gegenständen zu räumen. Der genaue
Zeitpunkt für Abbau und Abreise ergibt sich aus den jeweiligen
Veranstaltungshinweisen.

15.5 Verursacht ein Besucher schuldhaft außergewöhnliche Reinigungs-,
Räumungs-, Entsorgungs- oder Reparaturkosten, kann der Veranstalter Ersatz im
gesetzlich zulässigen Umfang verlangen.

16. Räumung, Sperrungen und Sicherheitsanweisungen

16.1 Der Veranstalter darf einzelne Bereiche des Veranstaltungs-, Park- oder
Campinggeländes aus Sicherheitsgründen, wegen Witterung, behördlicher Anordnung,
Naturschutz, Überfüllung, technischen Gründen oder sonstigen wichtigen Gründen
vorübergehend oder dauerhaft sperren, räumen oder umleiten.

16.2 Besucher müssen Räumungs- und Sicherheitsanweisungen unverzüglich befolgen.
Dies gilt insbesondere bei Gefahr für Leben, Körper, Gesundheit, Umwelt oder
Sachen.

16.3 Eine Sperrung oder Räumung einzelner Bereiche begründet keinen Anspruch auf
Erstattung, sofern die Veranstaltung im Übrigen vertragsgemäß durchgeführt
werden kann und die Maßnahme für Besucher zumutbar ist. Gesetzliche Ansprüche
bleiben unberührt.

16.4 Aktuelle Sicherheitsinformationen können durch Aushänge, Lautsprecherdurch-
sagen, Beschilderungen, Hinweise im Ticketshop, auf der offiziellen Website,
per E-Mail oder durch Anweisungen des Personals mitgeteilt werden. Maßgeblich
für sicherheitsrelevante Anweisungen vor Ort sind insbesondere die Anweisungen
des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes und der Behörden.

17. Datenschutz

17.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken der
Datenverarbeitung, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern sowie den
Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen
Datenschutzerklärung des Veranstalters.

17.2 Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des Veranstalters abrufbar und
wird im Rahmen des Ticketbestellprozesses verlinkt.

18. Verbraucherschlichtung

Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

19.2 Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender
Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen
wird.

19.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Altenahr ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam,
undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.

20.2 An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren
Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

20.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform,
soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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