AGB

Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ticket AGB) kommt zwischen

dem Teilnehmer/Kunden

und Dachzeltnomaden Media GmbH
Vertreten durch Rebecca Becker & Thilo Vogel
Adresse: Kreuzberger Straße 4, 53505 Altenahr
E-Mail-Adresse: mail@dachzeltnomaden.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE349391909
nachfolgend Veranstalter genannt,

folgender Vertrag zustande.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONLINE-TICKET
B. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EVENTS
C. PARK- und CAMPINGORDNUNG
D. ALTERNATIVE Streitbeilegung für Verbraucher

Für die Veranstaltungen DACHZELT POPUP, DACHZELT CAMP und DACHZELT FESTIVAL gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ticket, Allgemeine Geschäftsbedingungen Event, die Park- und Campingordnung und die Alternative Streitbeilegung für Verbraucher.

A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONLINE-TICKET

I. Erwerb von Tickets

Tickets können ausschließlich auf der Seite www.tickets-dachzeltnomaden.com online erworben werden. Für das online erworbene Ticket gilt was folgt.

II. Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets, Gutscheinen und / oder Fan-Artikeln (bspw. Bild- und Tonträger) gelten im Verhältnis zur Dachzeltnomaden Media GmbH ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Vertragsabschluss, Stornierung

1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch die Dachzeltnomaden Media GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Dachzeltnomaden Media GmbH) zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse/Überweisung/PayPal der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande. Dies gilt auch für den Erwerb der Karten vor Ort an der Kasse. 

Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Dachzeltnomaden Media GmbH enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

2. Die Dachzeltnomaden Media GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter (Dachzeltnomaden Media GmbH) aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung des Verbotes des Campens von Händlern auf der Camparea, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen/ Verstoß gegen Corona Vorschriften) und / oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Dies gilt ebenso für Transaktionen die nicht sieben Tage vor Eventbeginn auf dem angegebenen Konto eingegangen sind. In diesem Falle wird das Ticket durch den Veranstalter storniert. Eine etwaige Überzahlung bei verspätetem Überweisungseingang wird nach dem Event auf Antrag per Email (​mail@dachzeltnomaden.com​) erstattet.

Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.

3. Die Dachzeltnomaden Media GmbH ist zudem berechtigt die Veranstaltung wegen äußerer Einflüsse abzusagen und so einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt insbesondere bei höherer Gewalt und behördlicher Verbote von Veranstaltung zum Beispiel wegen einer Pandemie (z.B. Corona-Virus).

4. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

5. Im Fall des Rücktritts durch die Dachzeltnomaden Media GmbH wird der Ticketpreis erstattet. Nicht erstattet wird jedoch die ausgewiesene Bearbeitungsgebühr, um den Verwaltungsaufwand finanziell abzudecken.

IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten durch Vorkasse per Überweisung, per Kreditkarte oder per PayPal möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei allen Zahlungsarten nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Bei der Online – Bestellung werden Bearbeitungsgebühren erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Die Bearbeitungsgebühren enthalten Kosten für das Ticketsystem, Überweisungskosten bei Stornierungen und Rückbuchungen, Gebühren des Finanzdienstleisters (Paypal/Stripe), Einrichtungskosten und Betreuungskosten des Ticketings. Darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

V. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

Das heißt, soweit die Dachzeltnomaden Media GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht ein Widerrufsrecht bis vierzehn Tage vor der Veranstaltung. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer II. 1. durch die Dachzeltnomaden Media GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Sollten Sie ihre Karten zurückgeben wollen, ist dies bis vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Wenden Sie sich bitte mit ihrem Anliegen an ​mail@dachzeltnomaden.com​. Ihre Karte wird umgehend entwertet und sie erhalten den Ticketpreis zurückerstattet.

VI. Schlussklauseln

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Altenahr. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Dachzeltnomaden Media GmbH behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016​ ​hier​ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die E-Mailadresse der Dachzeltnomaden Media GmbH lautet mail@dachzeltnomaden.com.
Die Dachzeltnomaden Media GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 19. Januar 2023

B. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DACHZELT POPUP, DACHZELT CAMP & DACHZELT FESTIVAL

Für die Durchführung des Events gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen:

I. Zutrittsberechtigungen

Jeder der ein Ticket online erworben hat ist grundsätzlich zutrittsberechtigt. Vor Ort gibt es keine Tickets zu kaufen. 

Für nicht Volljährige gilt, dass Kinder unter 16 Jahren die Veranstaltungen/das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen dürfen. Über 16-Jährige werden nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zum Campen zugelassen. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zum Events nur genehmigt, indem eine volljährige Person schriftlich die Verantwortung übernimmt und somit die Sorge trägt. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern, nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen, dies ist nur in einem schriftlich hinterlegten Dokument durch Eltern und der beauftragten volljährigen Person möglich. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Im übrigen gilt IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das DACHZELT POPUP, DACHZELT CAMP & DACHZELT FESTIVAL.

II. Die Haftung des Veranstalters

Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

III. Begriffsbestimmungen

„Veranstaltungsgelände“ meint das Gelände in Gesamtheit, inklusive Park- und Campingflächen und den zugehörigen ausgewiesenen Wegen. Mit „Eventgelände“ ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen beginnt. Mit „Campingflächen“ sind die vom Veranstalter frei gegebenen und in den Lageplänen speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Campen gemeint. „Parkflächen“ meint die vom Veranstalter frei gegebenen und in den Lageplänen speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

IV. Betreten und Verlassen einzelner Bereiche

Vor dem erstmaligen Betreten des Camping- und/oder Festivalgeländes werden die für diesen Bereich erforderlichen Eintrittskarten komplett entwertet, dem Besucher wird ein Armband angelegt. Dieses ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des jeweiligen Bereiches ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. Der ausgehändigte Aufkleber ist gut sichtbar am Fahrzeug nach Instruktion der Mitarbeiter anzubringen.

V. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

VI. Ausschluss von Besuchern

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches) oder sich nicht an die Corona Bestimmungen (laut Hygienekonzept) hält, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

VII. Hör- und Gesundheitsschäden

Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden; entsprechende etwaige Absperrungen sind unbedingt zu beachten.

VIII. Umgang mit der Eintrittskarte

Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt.

Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.

IX. Nutzung der Campingflächen

Das Campieren ist ab dem Tag der Veranstaltung um 15 Uhr nur auf den zugewiesenen Campingflächen gestattet. Es werden eventuell nicht sämtliche Campingflächen gleichzeitig geöffnet, sondern bereichsweise nach Bedarf. Wildes Zelten ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist nur in dafür geeigneten Feuerschalen und nur in dem Fall, in dem ein Feuerlöscher oder ähnlichem Brandlöscher mitgeführt wird, außerhalb der Waldflächen gestattet.

X. Anreise der Besucher/Parken/Zuteilung von Flächen

Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

XI. Sperrung/ Räumung von Flächen

Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Eventsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

XII. Witterungseinflüsse

Das Event findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen.

XII.. Aushänge/ Anweisungen

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.dachzeltnomaden.com oder der diesbezüglichen Facebookseite.

XIV. Schlussklauseln

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Altenahr. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Dachzeltnomaden Media GmbH behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016​ ​hier​ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die E-Mailadresse der Dachzeltnomaden Media GmbH lautet mail@dachzeltnomaden.com​.
Die Dachzeltnomaden Media GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 19.01.2023

C. PARK- UND CAMPINGORDNUNG

I. Geltung der Park- und Campingordnung

Die Park- und Campingordnung gilt für alle auf den Plänen ausgewiesenen Park- und Campingflächen, sowie den zum Veranstaltungsgelände gehörenden Straßen und Wege. Mit Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Park- und Campingordnung in Ziffer II. Die Benutzung der Park- und Campingflächen ist kostenpflichtig und im Eintrittspreis für das Eventgelände inkludiert. Es gelten die jeweils gültigen vom Veranstalter bekannt gemachten Preise.

II. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitskräften

Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Regelungen.

III. Geltung der Straßenverkehrsordnung/ Nutzung der Parkbereiche

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Wildes Parken ist untersagt und kann behördlich verfolgt werden. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.

Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

IV. Erlöschen der Parkberechtigung

Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand, von dem Gefahr ausgehen könnte, abgestellt wurde.

V. Verbot des Wildcampens

Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten. Die Besucher dürfen nur die ausgewiesenen Campingflächen benutzen.

VI. Keine Bewachung der Parkplätze

Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.

VII. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 7. unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

VIII. Betreten des Campingbereichs

Das Betreten eines Campingbereichs ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten vom Veranstalter ausgegebenen Armband erlaubt.

IX. Verbotene Gegenstände auf dem gesamten Eventgelände

Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
1. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
2. als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
3. Feuerwerkskörper
4. Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)

Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.

X. Naturschutz

Umwelt und Natur sind zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.

XI. Betrieb von Soundanlagen

Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist gestattet, zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.

XII. Verbot von Abgrenzungen/ Löchern

Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen gegraben werden.

XIII. Rettungswege

Unbedingt zu beachten sind die Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!

XIV. Verbot von Tieren

Das Mitführen von Haustieren ist erlaubt. Hunde sind an der Leine zu führen. Es ist darauf zu achten, dass Fäkalien aufgesammelt werden.

XV. Nutzung von Kochgeräten/ offenes Feuer/ Lagerfeuer

Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind ausschließlich an ausgewiesenen Feuerstellen gestattet und müssen jederzeit selbst gelöscht werden können. Die Verantwortung und Haftung übernimmt die Person, die das Feuer entzündet.

XVI. Grillen

Grillen ist nur auf den ausgewiesenen Grillplätzen oder auf den Campingflächen außerhalb des Waldes zulässig. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte. 

Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten untersagt. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten. Auch kalte Asche muss sachgemäß entsorgt werden.

XVII. Müllentsorgung

Während der Veranstaltung sind Abfälle von jedem Besucher selbst einzusammeln und am Ende des Events mit nach Hause zu nehmen.

XVIII. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen

Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

XIX. Geltung des Jugendschutzgesetzes

Auf allen Park- und Campingflächen und auf dem gesamten Eventgelände gilt das Jugendschutzgesetz.

XX. Unberechtigter Zutritt

Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) des Platzes verwiesen, eventuelle rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor.

XXI. Gebot der Rücksichtnahme

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.

XXII. Rauchverbot

Das Rauchen in Waldgebieten ist nicht gestattet.

XXIII. Feuerwerkskörper

Das Entzünden und Mitführen von Feuerwerkskörpern ist strengstens untersagt und führt zu Ausschluss von der Veranstaltung.

XXIV. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.

XXV. Abreise

Zum Ende des Aufenthaltes sind die Zelt- und Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehört insbesondere, dass sämtlicher Müll in die bereitgestellten Gefäße und Stationen verbracht wird und die eigene Campingausrüstung restlos abgebaut und mitgenommen wird. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis spätestens dem letzten Tag der Veranstaltung um 12 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.

XXVI. Sonstige Anweisungen/ Hinweise

D. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher

I. Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und das Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission ab dem 15.02.2016 hier:https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE​ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: mail@dachzeltnomaden.com.

II. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.

Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs im Internet-Shop des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:
Dachzeltnomaden Media GmbH, Kreuzberger Straße 4, 53505 Altenahr, mail@dachzeltnomaden.com.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Validiere E-Mail-Adresse...